Frequenzen der PEP-Prüfung durch Finanzdienstleister

BVwG 26.4.2022, W172 2240703-1/17E

In dem Fall hat die FMA gegen eine Bank ein Straferkenntnis erlassen, weil sie die von ihr gemäß § 11 Abs 1 Z 1 FM-GwG implementierten Verfahren zur Feststellung, ob es sich bei Kunden, deren wE oder deren Treugebern um PEP handelt, nicht in angemessenen regelmäßigen Abständen, dh zumindest quartalsweise, während aufrechter Geschäftsbeziehung angewendet habe.


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