KYCC: Muss ich die Kunden meiner Kunden kennen?

Das Thema KYCC (Know Your Customers Customer) beschäftigt die Verpflichteten zunehmend. Kein Wunder – hat die Finanzmarktaufsicht doch eine recht konkrete Erwartungshaltung dazu, welche sogar den Eingang in das neue Rundschreiben zu den Sorgfaltspflichten finden soll. Wie weit Sie bei der Ermittlung der Kunden ihrer Kunden gehen sollten, verrät dieser Beitrag.

Einige Verpflichtete haben in den vergangenen Monaten die Erfahrung gemacht, dass die Finanzmarktaufsicht im Zuge von Vor-Ort Prüfungen Dokumentationsanforderungen gestellt hat, welche weit über die Erfassung des eigentlichen Kunden hinaus ging. Doch wie ist es nun genau mit diesem zusätzlichen “C” bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten?

Eines Vorweg: Der Gesetzgeber sieht keine Feststellung oder Überprüfung im Sinne des KYCC Prinzips vor. Derartige Überlegungen finden sich weder in den 40 Empfehlungen der FATF, noch in Erwägungsgründen oder gar im Gesetzestext der EU-Geldwäsche-Richtlinie. Dennoch hat dieses Prinzip in einigen, wenigen, Anwendungsbereichen Beachtung verdient.

Obwohl das KYCC Prinzip nicht gesetzlich festgehalten ist, kann in manchen Konstellationen die Einholung von Informationen zu Geschäftspartnern des Kunden ratsam sein.

Die Finanzmarktaufsicht beschreibt KYCC in ihrem Konsultationsentwurf zum Rundschreiben “Sorgfaltspflichten” wie folgt:

Aus dieser geplanten Formulierung können jedenfalls folgende Schlüsse gezogen werden:

  • KYCC ist risikobasiert, also in besonders risikobehafteten Fällen, durchzuführen
  • Die Anwendung von KYCC kann zB erforderlich sein, um das Grundgeschäft des Kunden zu verstehen.
  • In Ausnahmefällen kann sogar die Einholung von Unterlagen zur Plausibilisierung der Mittelherkunft notwendig sein.

So wie ich das lese (und das ist nun meine persönliche Meinung, ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit) ergibt sich aus diesem Umstand folgende Abstufung:

  • Bei der Begründung der Geschäftsbeziehung sollten Sie prüfen, ob die Kunden ihres Kunden ein potenzielles Risiko für ihre Geschäftsbeziehung zu ihrem Kunden eröffnen.

    Beispiel: Ist ihr Kunde ein Dienstleister und führen Sie das Geschäftskonto, ist es wichtig sicherzustellen, dass keine kriminellen Gelder durch den Kunden entgegengenommen werden. Das können Sie unter anderem dadurch machen, indem Sie sich bei der Begründung der Geschäftsbeziehung ein Bild über das Risikobewusstsein ihres Kunden schaffen und hinterfragen, ob er selbst Verpflichteter im Rahmen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist und entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegt (diese Faktoren würden im Konkreten risikominimierend wirken). Stellt das Geschäftsmodell des Kunden etwa darauf ab, Marktteilnehmern aus Hochrisikoländern den Zugang zum wirtschaftlichen System zu verschaffen, wird dies das Risiko erhöhen und kann indirekt dazu führen, dass der Kunde bei Ihnen ebenfalls als “Hochrisikokunde” geführt wird.

  • Im Zuge des Transaktionsmonitorings kann es erforderlich sein, die Mittelherkunft bei einzelnen Transaktionen genauer zu hinterfragen. Also auf gut Deutsch: Wie kommt das Geld überhaupt zu ihrem Kunden?

    Beispiel: Ihr Kunde ist Unternehemer und soll im Auftrag eines weiteren Unternehmens einen Betrag in der Höhe von EUR 500.000,-  für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen nutzen. In dieser Konstellation kann es (sofern es nicht als Teil des Geschäftsmodells bereits im Zuge des On-Boarding geklärt wurde) erforderlich sein, Dokumentation zur Mittelherkunft einzuholen. Also zu hinterfragen, womit sich der Kunde ihres Kunden beschäftigt, ob die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Unternehmens derartige Zahlungen rechtfertigt etc. 

Warum das Ganze?

Der Hintergrund dieser unausgesprochenen Regelung ist vorrangig die Klärung von Transaktionen, welche über Vermittlungsgeschäfte bzw auf sonstige Weise durch Verwendung Dritter abgehandelt werden. Folgt man in diesen Fällen strikt dem KYC Prinzip, endet die Papierspur und somit auch das Verständnis bei dem eingesetzten Vermittler.

Wird in solchen Konstellationen der ursprüngliche Auftraggeber außer Acht gelassen, bringen Sie ihr Institut oder Unternehmen möglicherweise in unnötige Gefahr. Transparenz schafft hier Abhilfe.

Nachstehend verlinke ich Ihnen noch ein Video zu dem Thema, wo ich etwas näher auf die Rahmenbedingungen und Anforderungen eingehe.

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