Seit 01.04.2021 ist die Erstattung von Verdachtsmeldungen an die österreichische Geldwäschemeldestelle nur mehr über die Webplattform goAML möglich. Auch das Feedback durch die FIU erfolgt nur mehr auf diesem Kanal.

GoAML ist für Meldeverpflichtete über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes erreichbar, jedoch nicht so leicht zu finden.

Im nachstehend verlinkten Video finden Sie eine Videoanleitung zur Registrierung, Anmeldung und der Erstattung von Verdachtsmeldungen.

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