Die nachstehenden Fragen helfen Ihnen zu überprüfen, ob Sie die Lerninhalte verstanden haben.
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Welche der nachstehenden Aussagen zur Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie in Österreich sind zutreffend? (Mehrfachauswahl möglich)
Führen Sie die jeweils zuständige Behörde und den passenden Verpflichteten zusammen.
Notare
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Finanzdienstleister, Versicherungsdienstleister
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Händler, Pfandleiher, Immobilienmakler, Unternehmensberater
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Bilanzbuchhalter
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Glücksspielbetreiber
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Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen
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Rechtsanwälte
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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Die Aufgaben und Befugnisse der Geldwäschemeldestelle werden durch § 4 Abs 2 BKA-G geregelt. Welche der nachstehenden Aufgaben fallen in die AUSSCHLIESSLICHE Zuständigkeit der Geldwäschemeldestelle?
Die Geldwäschemeldestelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Verpflichteten Zugang zu aktuellen Informationen über Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und über Anhaltspunkte zu verschaffen, an denen sich verdächtige Transaktionen erkennen lassen.
Wie kommt die Geldwäschemeldestelle dieser Verpflichtung nach?
Bitte vervollständigen Sie den Lückentext, indem Sie die korrekten Antwortoptionen auswählen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde darf zu Prüfungszwecken Geschäfts- und Arbeitsräume |nach vorheriger Ankündigung/auch unangekündigt| betreten.
Der Verpflichtete hat der Überprüfung mitzuwirken und der Aufsichtsbehörde Einsicht in relevante Bücher, Schriften und Belege zu gewähren. Dies umfasst |auch/nicht| interne Vermerke und sonstige, im Rahmen des KYC-Prozesses eingeholte, Unterlagen. .