Praxistipp: Was tun, wenn die FIU nicht reagiert?

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich dürfen Verpflichtete nach Abgabe einer Verdachtsmeldung Transaktionen durchführen, sofern sich die Geldwäschemeldestelle (FIU) nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nicht zur geplanten Transaktion äußert. Doch welche Möglichkeiten der Äußerung gibt es? Und was bedeutet das für das Schicksal der Geschäftsbeziehung?