Ist Verstecken “Verbergen” im Sinne des § 165 StGB?

"Gold und Silber lieb ich sehr"
(11 Os 138/17d vom 30.01.2018)

In diesem Urteil stellte der OGH fest, dass das Verstecken von Wertgegenständen in einem Bankschließfach bzw einem Safe (in diesem Fall Gold- und Silbermünzen im Gegenwert von rund 1,3 Millionen Euro) als "verbergen" im Sinne des § 165 StGB anzusehen ist.


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